Geistiges Eigentum und Recht der elektronischen Medien
Gerade wegen Eigenart der jeweiligen Geschäftstätigkeit unserer Mandanten sind ihre Interessen auf dem schwierigen und von großer Entwicklungsdynamik geprägten Gebiet geistigen Eigentumsrechts ordnungsgemäß abzusichern. In den folgenden Bereichen können wir weit mehr als nur Standard - Erfahrung vorweisen:
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Anmeldung von Marken und Patenten, darin auch in der EU;
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Streitigkeiten vorm Patentamt;
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Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte, hier insbesondere durch eine entsprechende Gestaltung der Vertragsbestimmungen (Lizenzverträge, Verträge über Übertragung materieller Urhebervermögensrechte/
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Entwicklung firmeninterner Regelungen – z.B. Entwurf eines Regelwerkes über Rationalisierungsprojekte zur Absicherung der Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber aus eingeführten Innovationsanträgen;
Im Rahmen unserer Dienstleistung bieten wir auch Beratung über Regelungen zu elektronischen Medien, darin insbesondere:
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Beratung über elektronische Dienstleistungserbringung und Abschluss von Fernverträgen;
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Ausarbeitung von Verträgen und Regelwerken für das Funktionieren von Internetportalen und Internetplattformen;
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Imageschutz und Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter.