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Steuern

Immobiliensteuer

Die Fragen der Immobiliensteuerabrechnung sind derzeitig besonders akut. Einerseits hat die Immobiliensteuerabrechnung ein großes Optimierungspotential (mehrere Beispiele zeigen, dass die Einsparungen bis 40% der getragenen Aufwendungen betragen können), andererseits sind sie – als grundsätzliche Ertragsquelle für die Gemeinden - ein Bereich häufiger Steuerprüfungen und Steuerstreitigkeiten.

Ihren Erwartungen bezüglich dieser Fragen kommen wir gerne nach und bieten eine umfassende Unterstützung hinsichtlich der Immobiliensteuer durch:

  • überprüfung Ihrer Steuerunterlagen zur Identifizierung der Unstimmigkeitsbereiche (potentielle Einsparungen und Gefahren);
  • hilfe bei Vorbereitung von Korrekturen Ihrer Steuervoranmeldungen und Anträgen auf Feststellung von Steuerüberbezahlungen (für das Erzielen von Einsparungen notwendig);
  • vertretung von Mandanten bei Steuerprüfungen, Steuer- und verwaltungsrechtlichen Verfahren;
  • absicherung der Steuerrisikobereiche durch Vorbereitung entsprechender Anträge auf Erteilung individueller Gesetzesauslegungen;
  • unterstützung bei der Einführung effektiver Prozeduren für die Abrechnung der Immobiliensteuer;
  • vorbereitung der Immobiliensteuerabrechnung.

Zur Sicherung der vollumfänglichen Unterstützung im Bereich Immobiliensteuer arbeiten wir mit Vermögenssachverständigen, die sich auf Bewertungen und Abmessungen für Steuerzwecke spezialisieren, laufend zusammen.

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