Steuern
Beratung über Sonderwirtschaftszonen und öffentliche Förderung
Unsere Unterstützung im Bereich Sonderwirtschaftszonen ist grundsätzlich zweierlei: Hilfe bei der Einholung bzw. Erweiterung Ihrer Genehmigung für die Geschäftstätigkeit in der Zone sowie Beratung im Laufe der in der Zone geführten Geschäftstätigkeit.
Unsere Unterstützung im letzteren Bereich umfasst ein volles Spektrum steuerbezogener Dienstleistungen, die unter Beachtung der vom Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit seiner Zonentätigkeit beanspruchten Steuerbefreiung erbracht werden.
Im Rahmen dieser Dienstleistung können wir unseren Mandanten vor allem eine vollumfängliche Überprüfung ihrer Abrechnungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Sonderwirtschaftszone bieten. Die Überprüfung ist neben dem Hinweis auf potentielle Gefahrenbereiche auch darauf ausgerichtet, Bereiche mit Optimierungspotential anhand der neuesten Steuergesetzauslegungen und Urteile der Verwaltungsgerichte zu identifizieren.
Unsere Dienstleistung berücksichtigt nicht nur für die Sonderwirtschaftszonen charakteristischen Steuerbefreiungen, sondern auch alle sonstigen Aspekte der Beanspruchung der öffentlichen Förderung. Dazu gehören vor allem die Analyse von Möglichkeiten zur Einwerbung der Förderung wie auch die Unterstützung bei der Erwirkung konkreter Steuerbegünstigungen und –Befreiungen.