Sieg vor dem Berufungsgericht in Wroc³aw (nk.pl)
2010-11-19

Am 18. November 2010 hat das Berufungsgericht die Berufung der von unserer Kanzlei vertretenen angeklagten Partei (NK.pl) vom angefochtenen Urteil des Amtsgerichts in Wroc³aw (Signatur I C 144/10) im Zivilklageverfahren wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechten angenommen.

Das Ergebnis? Das Berufungsgericht hat das angefochtene Urteil total verändert, so dass die Zivilklage vollständig abgewiesen wurde! Also ein voller Erfolg! Die Details finden Sie auf unserem Blog unter http://blog.e-prawnik.pl.

Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass das Amtsgericht den Tatbestand falsch eingeschätzt hat und somit gibt es weder faktische noch rechtliche  Gründe, um dem Beklagten Vorwurf zu machen, dass er mit seinem Handeln die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt hat.

Das Urteil und seine Begründung haben erhebliche praktische Bedeutung für NK.pl. Das Amtsgericht hat schon in seinem Urteil bestimmt, dass die Handlungsweise des von NK.pl geführten Portals im vorliegenden Fall rechtmäßig war. Das Gericht hat auch bestätigt, dass es keine Anforderung gibt, den Systembestand zu überwachen.

Das Berufungsgericht, wie sich aus der mündlichen Begründung des Urteils ergibt, hat die Festlegungen des Gerichts der ersten Instanz nicht in Frage gestellt. Also wir warten auf die schriftliche Begründung des Urteils!

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