Sieg von Tomasz Zasada vor Oberstem Gericht
2010-10-28

Am 28 Oktober 2010 fällte das Oberste Gericht ein für unseren Kunden günstiges Urteil betreffend die Verantwortung des Vorstandsmitglieds eines Vereins für rückständige Sozialversicherungsbeiträge. Die Sache wurde vom Rechtsberater Tomasz Zasada geführt.

Die Sache betraf eine gegen einen ehemaligen Vorstandsmitglied eines Vereins (Sportverein) erlassene Entscheidung der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) über die Haftung für rückständige, vom Verein nicht abgeführte, Sozialversicherungsbeiträge.

Die Sache endete für unseren Kunden am 28 Oktober 2010 mit einem günstigen Urteil des Obersten Gerichts, welches ein Urteil des Gerichts der zweiten Instanz aufhob. Der Gerichtsstreit resultierte aus einer für unseren Kunden ungünstigen Entscheidung der Sozialversicherungsanstalt, welcher ein ungünstiges Urteil  des Berufungsgerichts in Wroc³aw folgte.

Nach der durch die Kanzlei eingelegten Berufung gegen die ZUS-Entscheidung, hat das Gericht der ersten Instanz unseren Kunden von der Verantwortung für die ausstehenden Beiträge entlastet . ZUS legte jedoch gegen dieses Urteil eine Berufung ein und das Gericht der zweiten Instanz stimmte der Argumentation der Sozialversicherungsanstalt zu.

Infolge der vom Rechtsberater Tomasz Zasada eingereichten Kassationsklage ist  das Oberste Gericht, zu einer gegenteiligen Schlussfolgerung als das Gericht der zweiten Instanz gekommen und hob das angefochtene Urteil auf. Die Angelegenheit wird jetzt also erneut vom Berufungsgericht entschieden

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