Präzedenz-Obsiegen vorm Wojewodschaftsverwaltungsgericht (WSA) in Wroc³aw
2010-08-16

Diesmal ging es insbesondere um den Zeitpunkt der Umsatzsteuerpflichtentstehung nach der Gesetzesänderung vorm Hintergrund zwei verschiedenen Rechtslagen. Selbst das WSA gab zu, mit einem komplizierten Fall zu tun zu haben. Ein Präzedenzurteil ist ergangen. Wir haben obsiegt.

Der Gerichtsstreit war Ergebnis einer für unseren Mandanten ungünstigen Entscheidung des Direktors der Finanzkammer in Wroc³aw in dieser Sache. Das Wesen der Streitigkeit war die Frage, welche Vorschriften nach der Gesetzesänderung auf die konkrete Sachlage anzuwenden sind. Das Fehlen an Übergangsvorschriften sowie förmliche Streitfragen (z. B. der vorhin gewonnene Streit wegen Rechtsverletzung bei der Erteilung sofortiger Vollstreckbarkeit) machten die Sache noch komplizierter.

Die Steuerbehörden behaupteten, dass auf die Sache die alte Rechtslage anzuwenden sei, wodurch die Dienstleistung unseres Mandanten nach dem 22%-Umsatzsteuersatz und nicht am Sitz des Erwerbers hätte besteuert werden müssen. Die Sache war dermaßen kompliziert, dass der Direktor der Finanzkammer seine Entscheidung auf die seitens des Finanzministers ergangene allgemeine Gesetzesauslegung stützte.

Letztendlich jedoch konnten wird das Wojewodschaftsverwaltungsgericht in Wroc³aw für unsere klagegegenständliche Argumentation beinahe vollumfänglich (darin die Einrede der potentiellen Verfassungswidrigkeit der strittigen Gesetzesauslegung) gewinnen. Mit dem für unseren Mandanten günstigen Urteilspruch wurde der Bescheid des Direktors der Finanzkammer aufgehoben. Dies lässt uns auf ein positives Streitende und die endgültige Feststellung hoffen, dass die gegenständliche Dienstleistung in Polen überhaupt nicht umsatzsteuerpflichtig war.

Es freut uns insbesondere, dass das WVG in Wroc³aw über Systemfragen entschied und dass die ausdrücklichen Thesen im Urteilsspruch den Präzedenzcharakter haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Unser Mandant wurde von Herrn Rechtsanwalt Rafa³ Olesiñski vertreten. Die Klageschrift wurde von unserem mehrköpfigen Team für die Mandantenbetreuung vorbereitet.

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