Hochkarätiger Sieg vor Schiedsgericht an der Landeswirtschaftskammer in Warschau |
2012-01-27 |
Prozessteam vertrat unseren Mandanten (IT) in einem interessanten und schwierigem Streitfall wegen einer Vertragsstrafe im Zusammenhang mit dem Abwerbeverbot. |
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Zu diesem vielschichtigen, rechtlich wie geschäftlich als Prestigefall anzusehenden Rechtsstreit wurde vorm Schiedsgericht an der Landeswirtschaftskammer in Warschau verhandelt. Wenngleich der Vertragsinhalt klar war (den haben wir persönlich verfasst …) behauptete die Gegenpartei u. a., dass Beschäftigungsverbote nicht vereinbart werden dürfen, da dies gegen die Vertragsfreiheit, die Arbeitsplatzwahlfreiheit, dass kein Schaden entstanden sei etc. Die Argumentationsführung der Gegenpartei wurde durch ausgewählte Rechtssprechungsbeispiele untermauert. Der gegenständliche Streitfall wurde durch hervorragende Schiedsrichter (u. a. Prof. A. Kidyba und Prof. E. Marsza³kowska-Krze¶) nach einigen Terminen entschieden. Die Urteilsbegründung verdient ebenfalls die höchsten Qualitätsprädikate. Dies, freilich, ungeachtet der Tatsache, dass wir im Streitfall ganz obsiegten. Wichtige Entscheidungsthesen: - Das Beschäftigungsverbot für die Arbeitnehmer unseres Mandanten ist nicht gesetzeswidrig und steht nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Durch das Abwerbeverbot werden weder die Beschäftigungs- noch die Arbeitsplatzwahlfreiheit der Arbeitnehmer eingeschränkt, Das Urteil ist endgültig. Wir haben 100% -ig obsiegt. |
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